Während Schulen und Kitas für Kinder und Jugendliche eine staatliche, von den Kommunen zu leistende Pflichtaufgabe sind, fehlt es bisher an einer vergleichbaren Regelung für die Bedarfe älterer Menschen. Im Sozialgesetzbuch ist zwar festgelegt, dass für ältere Menschen unabhängig von ihrem Einkommen eine sogenannte Altenhilfe gewährt wird, um „Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern“. Das wird allerdings bisher oft als Kann-Regelung abgetan und von Bezirk zu Bezirk und Kommune zu Kommune höchst unterschiedlich
ausgelegt WEITERLESEN „Veranstaltung am 12.06.2024 – „Gutes Leben im Alter“ – § 71 SGB XII – Entstauben wir die Altenhilfe?!“